
MITGLIEDSBEITRÄGE
Die Emmausgemeinde ist eigenständig finanziert. Die Aufwendungen eines Haushaltsjahres (Gehälter, Gebäudeunterhalt, Versicherungen, Steuern, allg. Verwaltungsarbeiten) werden vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Spenden & Kollekten finanziert.
Die Mitgliedsbeiträge sind dabei die entscheidende Finanzierungsgröße. Um das Angebot der Gemeinde aufrecht erhalten zu können, sind diese regelmäßigen Zahlungseingänge nötig.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist freiwillig und sollte sich am Einkommen und Familienstand orientieren. Das Gemeindesekretariat berät hierzu gerne. Kirchensteuerberechnungsmodelle in Deutschland können ebenfalls eine Orientierunghilfe bieten.
Wir bitten auch um jährliche Überprüfung und Anpassung der Beitragshöhe, um die Inflationsraten auszugleichen, mit denen wir auf der Aufwandseite konfrontiert sind.
Wir planen, an dieser Stelle im Laufe des Jahres weitere Informationen zu Beitragshöhen zu geben, schauen Sie bitte ab und zu einmal vorbei.
Mitglieder, die in Deutschland zur Steuer veranlagt sind
Einige Mitglieder zahlen auch nach Umzug nach Belgien weiterhin in Deutschland Kirchensteuer, da sie dort ihren Hauptwohnsitz haben und damit dort weiterhin steuerlich veranlagt sind.
Es ist inzwischen möglich, sich die an unsere Gemeinde in Belgien gezahlten Beträge durch die Evangelische Kirche in Deutschland erstatten zu lassen, um die Emmausgemeinde finanziell zu unterstützen und gleichzeitig eine doppelte Belastung zu vermeiden. Dies ist NICHT mit einem Kirchenaustritt in Deutschland verbunden, die Zugehörigkeit zur entsprechenden deutschen Landeskirche bleibt weiterhin bestehen.
Bitte sprechen Sie uns dazu an, wir halten die entsprechenden Informationen und Formulare für Sie im Sekretariat bereit.



